Mittwoch, 15. Mai 2013

Hadith: Niyyah (Absicht)

'Umar bin Al-Khattab, radiallahu 'anhu, berichtete: Der Gesandte Allahs, sallallahu 'aleihi wa sallam, sagte: „Wahrlich, die Taten sind
entsprechend den Absichten, und jedem Menschen steht das zu, was er beabsichtigt hat. Wer also seine Auswanderung um Allahs und Seines Gesandten willen unternimmt, dessen Auswanderung ist für Allah und Seinen Gesandten, und wer seine Auswanderung des irdischen Lebens willen unternimmt, es zu erlangen, oder wegen einer Frau, sie zu heiraten, dessen
Auswanderung ist für das, um dessentwegen er auswandert." [Al-Bukhari und Muslim]
Erläuterung
Hinsichtlich einiger Ahadith war der Grund für diesen Hadith, dass eine Person einen Heiratsantrag an eine Frau namens Umm Qais sandte, welchen sie ablehnte, mit der Aussage, dass er nach Al-Madina auswandern müsse um sie zu heiraten. Folglich tat er dies aus diesem bestimmten Grund und die beiden heirateten dort. Wegen diesem Ereignis wurde dieser Mann unter den Gefährten bekannt als Muhajir Umm Qais. Auf der Grundlage dieses Hadiths sind die 'Ulama` der einstimmigen Meinung, dass die tatsächliche Basis der Taten die Niyyah (Absicht) ist und jedem hinsichtlich der Niyyah vergolten wird. Es ist wahr, dass sich die Niyyah im Herzen einer Person befindet, d.h. dass man erst eine Absicht bilden muss für das, was man beabsichtigt zu tun und man sollte diese nicht verbal äußern. Tatsächlich ist letzteres eine Bid'ah (Neuerung in der Religion), weil kein Beweis in der Shari'ah gefunden wurde. Der Punkt, der offensichtlich wird aus diesem Hadith, ist, dass Ikhlas (Aufrichtigkeit) ein Muss ist für jede Tat. In anderen Worten, für jede
rechtschaffene Tat sollte man nur das Wohlgefallen Allahs ersuchen, anderenfalls wird es nicht von Allah akzeptiert.

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